AGB für die Vermietung des Ferienhauses Malente, Kampstraße 38 in 23714 Bad Malente
§ 1 Buchungsbestätigung
Die Reservierung für das Ferienhaus Malente ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 2). Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an.
§ 2 Anzahlung
Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung eingehend auf das Konto von Christian Niemietz zu überweisen. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache der Reisepreis bei Anreise in bar zu zahlen.
§ 3 An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich 16.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist das Ferienhaus ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Mietobjekt
4.1. Das Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand des Hauses und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände lt. den im Inventarverzeichnis angegebenen Preis ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Ferienhaus vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
4.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
§ 5 Aufenthalt
Der Mindestaufenthalt beträgt vom 01.04. - 31.10. jeden Jahres 3 Tage sowie vom 01.11. - 31.03. jeden Jahres 2 Tage. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebener Personenzahl benutzt werden; Ausnahmen sind mit dem Vermieter zu vereinbaren. Bei Überbelegung hat der Eigentümer des Ferienhaus das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
§ 6 Reiserücktritt
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden.
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Sofern sich das gebuchte Ferienhaus nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
Bis zum 49. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises.
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises.
danach 90 % des Reisepreises.
Die Rücktrittgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet.
§ 7 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört, die allg. Regeln wiederholt verletzt oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Privatvermieters für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 9 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Stand: 08.01.2024
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